éloy

magazine


éloy magazine is a groundbreaking fashion magazine and my playground for AI. What sets éloy magazine apart is that it is entirely created using artificial intelligence technology. Every aspect of the magazine, from the editorial content to the fashion shoots, is generated using algorithms.
With AI technology becoming more prevalent in various industries, éloy magazine is a prime example of how technology can revolutionize the world of content production.
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2025

2024

2023

Haftungsausschluss und Nutzungshinweis für KI-generierte Inhalte

Der Auftragnehmer (Grafikdesigner) verwendet unter anderem KI-basierte Werkzeuge (z. B. Midjourney) zur Generierung von Bildmaterial im Rahmen kreativer Dienstleistungen.

1. Urheber- und Nutzungsrechte
Bei KI-generierten Bildern handelt es sich nach derzeitiger Rechtslage nicht um Werke im Sinne des § 2 UrhG, da sie nicht das Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung sind. Entsprechend entstehen keine Urheberrechte an diesen Inhalten.
Daher können vom Auftragnehmer auch keine ausschließlichen oder übertragbaren Nutzungsrechte eingeräumt werden. Eine Nutzung durch den Auftraggeber erfolgt auf eigenes Risiko.

2. Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Inhalte vor Veröffentlichung oder Weitergabe eigenständig auf mögliche rechtliche Risiken zu prüfen – insbesondere hinsichtlich potenzieller Ähnlichkeiten mit geschützten Marken, Designs, realen Personen oder urheberrechtlich geschützten Werken Dritter.

3. Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die sich aus der Nutzung der KI-generierten Inhalte ergeben. Eine Haftung – insbesondere für etwaige Ansprüche Dritter, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer vorliegt.

4. Freistellung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung der bereitgestellten KI-generierten Inhalte erhoben werden.

5. Nachbearbeitete Inhalte
Sofern Inhalte durch manuelle Bearbeitung, Collage oder grafische Gestaltung wesentlich verändert und individualisiert werden, kann unter Umständen ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk entstehen. In solchen Fällen wird eine gesonderte Vereinbarung über Nutzungsrechte getroffen.

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